Programmplanung

Der Programmplanungsprozess für Brandenburg und Berlin

Die ELER-Verordnung verlangt vom Land Brandenburg die Erarbeitung eines "Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlin 2007 – 2013" (EPLR). Dazu war ein umfassender Planungs-, Beteiligungs- und Umsetzungprozess erforderlich, der in drei Stufen ablief:

  1. Die EU entwickelte selbst eigene „Strategische Leitlinien“, die wichtige Vorgaben für die weitere nationale und regionale Umsetzung lieferten.
  2. Auf der nationalen Ebene in Deutschland wurde der nationale Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland erstellt. Dieser nationale Strategieplan soll u.a. gewährleisten, dass die Programme zur Umsetzung der ELER-Maßnahmen mit anderen Politiken, z.B. denen der Strukturfonds oder anderen nationalen Maßnahmen – bspw. denen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) - abgestimmt werden und kohärent („passend“) sind.
  3. In Brandenburg wurde schließlich auf Grundlage dieser Vorgaben unter umfassender Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Natur- und Umweltverbände, der Lokalen Aktionsgruppen, Kommunalverwaltungen, der Fachressorts der Landesregierung sowie weiteren zu beteiligenden Institutionen wichtige Voraussetzungen für die Erarbeitung des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Brandenburgs geschaffen:

Programmplanung

 

In der Auswertung des ehemaligen Ziel-1-Operationellen Programms des Landes Brandenburg wurden bereits 2004 und Anfang 2005 auf drei Regionalkonferenzen Ergebnisse und Erfahrungen zum Einsatz des EAGFL-A, EFRE und ESF erörtert und Schlussfolgerungen sowie Neuorientierungen für die Förderperiode 2007 - 2013 diskutiert.

Als Grundlage für die Planung des EPLR wurden von der Landesregierung Gutachten zur sozioökonomischen Lage im Land Brandenburg sowie zur Ergebnisbewertung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung (Förderprogramme Dorferneuerung, Entwicklung ländlicher Raum und ländlicher Wegebau) im Land Brandenburg vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und Erfahrungen wurden vom MLUV erste Empfehlungen für die Förderperiode 2007 – 2013 vorgelegt.

In Workshops, Arbeitsgruppen und Versammlungen mit Interessenvertretern aus dem ländlichen Raum wurden ab September 2005 bis Sommer 2006 erste Vorschläge und Orientierungen für die kommende Förderperiode und den Einsatz des ELER im Land Brandenburg und Berlin beraten. Dabei wurden auch sehr intensiv die von den Verbänden und Interessengruppen geäußerten unterschiedlichen Standpunkte diskutiert, wobei man sich letztlich auf Prioritäten in den einzelnen Schwerpunkten einigte. In zahlreichen Versammlungen, u.a. auch bei Landesbauernversammlungen, wurde umfangreich über die Ziele des ELER und die beabsichtigten inhaltlichen Ausrichtungen, Schwerpunktsetzungen und Mittelausstattungen informiert.

Letztlich wurden die Ausrichtungen der einzelnen Schwerpunkte so festgelegt, wie sie im späteren Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins zum Ausdruck kommen. Insbesondere wurde damit auch den Forderungen der berufsständischen Verbände nach einer höheren finanziellen Mittelausstattung in den Schwerpunkten 1 und 2 sowie die Förderung von Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile in benachteiligten Gebieten entsprochen.

Dieser landesweite Konsens beinhaltet zugleich die indikative Mittelaufteilung für den gesamten Planungszeitraum. Insgesamt werden aus öffentlichen Mitteln (EU, Bund, Land Brandenburg) für die Entwicklung der ländlichen Räume rund 1,38 Mrd. € zur Verfügung stehen, zu denen als Kofinanzierung noch rund weitere 626 Mio. € aus privaten Quellen hinzukommen. Die EU-Mittel verteilen sich auf die einzelnen Schwerpunkte.

Dazu kommen in jedem Fall noch die Mittel zur Kofinanzierung aus privaten oder nationalen Quellen, deren Höhe nur schwer prognostiziert werden kann.

Weitere Informationen


Kontakt

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Dr. Silvia Rabold
Tel.: 0331/ 866 -8891
silvia.rabold@mil.brandenburg.de

Heike Zier
Tel.: 0331/ 866 -8892
heike.zier@mil.brandenburg.de