ELER Grundlagen
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist neben den Strukturfonds und den EU-Aktionsprogrammen ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie. Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten im März 2000 in Lissabon ein langfristiges Programm verabschiedet, mit dem die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt gemacht werden soll.
Der generelle Auftrag des ELER ist nach Art. 3 der Verordnung (VO) „zur Förderung nachhaltiger Entwicklung des ländlichen Raums in der gesamten Gemeinschaft in Ergänzung zu den Markt- und Unterstützungsmaßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, der Kohäsionspolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik“ beizutragen. Dem entsprechend werden nach Art. 4 der Verordnung drei Ziele vorgegeben:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung, der Entwicklung und der Innovation;
- Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung;
- Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft.
Diese Ziele sollen in den folgenden drei thematischen Schwerpunkten - ehemals „Achsen“ genannt -
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft,
- Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,
- Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
und einem methodischen Schwerpunkt
- LEADER mit seinem bewährten bottum-up-Ansatz
umgesetzt werden.
Innerhalb dieser Schwerpunkte sind wiederum eine Vielzahl von Maßnahmen benannt, die durch EU-Mittel finanziert werden können. Die Mitgliedsstaaten und Regionen können aus diesen Maßnahmen diejenigen auswählen, die auf die Bedarfe ihrer ländlichen Gebiete am besten zugeschnitten sind. Dadurch kann in den einzelnen europäischen Regionen eine bessere Verzahnung der einzelnen Maßnahmen erreicht werden. Allerdings wird diese Flexibilität eingeschränkt, da die ELER-Verordnung in Art. 17 gleichzeitig, um ein Gleichgewicht der Schwerpunkte zu erreichen, Mindestgrenzen für die finanzielle Ausstattung der Schwerpunkte vorschreibt. Durch diese Vorgabe werden bereits 50 Prozent der Mittel gebunden. Durch die von den einzelnen Regionen zu erstellenden Entwicklungspläne können die restlichen 50 Prozent der Finanzen auf die jeweiligen Schwerpunkte verteilt werden.
Allerdings ist die ELER-Verordnung in erster Linie ein formaler Rahmen. Mit den „Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)“ werden inhaltliche Prioritäten, konkrete Zielsetzungen und Strategien für die Verknüpfung der einzelnen Ziele in Maßnahmen und Mitteln formuliert. Die ELER-Verordnung und die „strategischen Leitlinien“ sind wiederum Grundlage für den „Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 - 2013“. In diesem Dokument sind eine Beschreibung der Ausgangslage, das strategische Konzept für Deutschland sowie die Kohärenz („Passung“) zu anderen nationalen Förderinstrumenten geregelt.
Für die weitere Umsetzung der EU-weiten und nationalen Vorgaben in förderfähige Maßnahmen und die tatsächliche Verteilung der Finanzmittel schreibt die ELER-Verordnung die Erarbeitung von regionalen Entwicklungsplänen und deren Genehmigung durch die EU-Kommission vor.



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